Gegen Ende dieses Jahres wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Green Claims Directive, kurz GCD, der EU bestätigt. Das bedeutet, dass Unternehmen nur Umweltaussagen tätigen dürfen, die sich auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, transparent und überprüfbar sind. Dies ist ein wichtiger Schritt, Greenwashing entgegenzuwirken.

Konsumentinnen und Konsumenten tragen mit ihren Kaufentscheidungen maßgeblich zum Klimaschutz bei. Dafür bedarf es der richtigen Informationen, um eine qualifizierte Auswahl zu treffen. So bestätigt zum Beispiel Biljana Borzan vom EU-Parlament „Am wichtigsten ist, dass Unternehmen die Leute nicht länger täuschen können, indem sie sagen, Plastikflaschen seien gut, weil das Unternehmen irgendwo Bäume gepflanzt hat.“

Die wichtigsten Punkte der Green-Claims-Richtlinie kurz erklärt:

Worin besteht die Wichtigkeit der Richtline über Umweltaussagen (GCD)?

Im Jahr 2020 wurde in einer Studie festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Umweltaussagen, 53,3 %, von Unternehmen, die in der EU tätig sind, vage, irreführend oder unbegründet waren. 40 % der Aussagen konnten zudem nicht belegt werden. Aus diesen Gründen ist das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in Umweltaussagen relativ gering. Das betrifft vor allem Umweltaussagen und -zeichen, die von Unternehmen oder privaten Stellen verwaltet werden. Julia Füreder vom Bundesministerium für Klimaschutz: „Durch die neuen Regelungen werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Lage versetzt, aufgeklärtere, bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen. Die Richtlinie stellt sicher, dass Verbraucher:innen auf umweltbezogene Informationen vertrauen können.“

Umweltaussagen müssen mit Daten untermauert werden

Dieser Abschnitt der GCD enthält viele Punkte, die von Unternehmen und Organisationen eingehalten werden müssen. Eine kurze Zusammenfassung: Umweltaussagen sind nur dann zulässig, wenn das Unternehmen diese mit Daten nachweisen kann. Dazu gehören wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem neuesten Stand der Technik und der Forschung. Ebenfalls muss die Aussage spezifizieren, ob sich die positiven Eigenschaften des Produkts/der Leistung auf den gesamten Lebenszyklus oder nur einen Teil beziehen. Die Kosten für die Erhebung der Daten zu den Umweltaussagen, muss das Unternehmen selbst tragen, je komplexer die Aussage, beispielsweise die Kompensation der Treibhausgase, desto ausführlicher muss die Datengrundlage sein.

Verwendung von Labels und Gütezeichen

Neue Labels und Gütezeichen müssen vor dem ersten Einsatz überprüft werden und zusätzlich einen ökologischen Mehrwert bieten. Schon bestehende Gütezeichen, wie beispielsweise das Österreichische Umweltzeichen, bleiben bestehen, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Mit dieser Maßnahme sollen sowohl der „Label-Dschungel“ eingeschränkt werden als auch selbst erstellte Siegel und Label, die idR keine unabhängige Überprüfung nachweisen können, der Vergangenheit angehören.

Was bedeutet das für Konsumentinnen und Konsumenten?

Wenn Unternehmen damit werben, umweltfreundlich zu agieren, müssen sie nun im Vorhinein die Anforderungen erfüllen oder mit empfindlichen Strafen rechnen. Das bedeutet, Konsumentinnen und Konsumenten können den Aussagen in der Werbung mehr Vertrauen schenken und Entscheidungen besser abwägen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die ihren Einsatz für den Klimaschutz herausstreichen wollen, tun gut daran, ihre Umweltaussagen mit Institutionen/Organisationen abzuklären, die offen und kritisch hinterfragen, das nötige Know-how aufweisen und mit Rat und Tat zu Seite stehen. Bei offiziellen Gütezeichen, wie beispielsweise dem Österreichischen Umweltzeichen, sind all diese Grundlagen gegeben. Damit steht dem positiven Engagement vieler Unternehmerinnen und Unternehmern nichts mehr im Wege.

Wie agiert die Initiative Clever einkaufen für Büro und Schule?

Die Initiative Clever einkaufen für Büro und Schule bewertet die Produkte aufgrund unterschiedlicher Merkmale. Zum einen werden vor allem Produkte empfohlen, die ein staatliches Umweltzeichen tragen. Dazu zählen neben dem Österreichischen Umweltzeichen, der Blaue Engel, das Nordic Ecolabel, das französische NF und das EU Ecolabel. Zum anderen werden bei Produktgruppen, bei denen keine Richtlinien oder Lizenznehmer bestehen, die aber für den Gebrauch in der Schule oder dem Büro wesentlich sind, die einzelnen Merkmale des Produkts geprüft. Bei Scheren wird beispielweise in Betracht gezogen, aus welchem Material die Griffe und die Verpackung bestehen, ob die Klingenspannung eingestellt werden und man die Klinge nachschleifen kann.

Klimaschutz muss mehr sein als ein Lippenbekenntnis

Die Kommunikation „grün und nachhaltig“ zu sein ist ein Wettbewerbsfaktor geworden, denn umweltfreundliche Produkte verzeichnen ein größeres Wachstum als Standardprodukte. Dadurch ist es wichtiger denn je, diese Aussagen zu überprüfen und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zurückzugewinnen. „Insgesamt ist die Kommunikation über Klimaschutz durch Unternehmen positiv zu bewerten, sofern sie ehrlich und transparent erfolgt und auf echten Maßnahmen basiert. Der Fokus sollte darauf liegen, dass Unternehmen Verantwortung übernehmen und echte Beiträge zur Nachhaltigkeit leisten, anstatt lediglich den grünen Trend für Marketingzwecke zu nutzen.“ so Julia Füreder vom Bundesministerium für Klimaschutz.

Mehr Informationen zum Thema und die gesamte Richtlinie finden Sie hier.